Gute Neuigkeiten für unverheiratete Paare in Berlin.
Der Zuschuss von 25% zu den Gesamtkosten des zweiten und dritten Behandlungsversuchs einer künstlichen Befruchtung steht zukünftig auch Paaren in nicht-ehelicher Lebensgemeinschaft zur Verfügung.
Der Zuschuss muss vor Behandlungsbeginn beantragt werden.
Das Förderprogramm zur assistierten Reproduktion besteht in Berlin für Ehepaare seit 2015 und wurde jetzt ausgeweitet. Jährlich stehen Mittel in Höhe von 1,2 Millionen Euro zur Verfügung.
Mehr zur finanziellen Unterstützung der Kinderwunschbehandlung durch Bund, Länder und Krankenkassen in Deutschland findest du hier.